Für Jugendämter zum Download
Die Wohngruppe Villa Viva bietet den betroffenen Mädchen im Rahmen eines gut strukturierten pädagogischen Settings intensive Unterstützung und Begleitung im Sinne eines Neuanfangs, wenn ambulante und/oder stationäre Behandlungsmöglichkeiten und Hilfssysteme im direkten Umfeld der Mädchen nicht ausreichen um das Krankheitsbild nachhaltig günstig zu beeinflussen.
Die Bewohnerin erfährt eine angemessene Balance zwischen Alltagsanforderungen wie Schulbesuch, Freizeitgestaltung, häuslichen Verpflichtungen und dem Leben in der Gemeinschaft. Die Erreichung und Würdigung der körperlichen und psychischen Gesundung steht dabei immer im Vordergrund. Das familiäre Umfeld wird nach Indikation in diesen Prozess mit einbezogen.
Die pädagogische Begleitung orientiert sich individuell an dem jeweiligen Bedarf. Es wird insbesondere auf das richtige Maß und auf das Gleichgewicht zwischen entwicklungsgerechten Anforderungen, Herausforderungen, Entspannung und Regeneration geachtet. Risiken für den Rückfall in dysfunktionale Verhaltensmuster werden antizipiert und alternative Lösungswege angeregt und erprobt. In der Gruppe gibt es vielfältige Beziehungs- und Identifikationsmöglichkeiten.
Das pädagogische Angebot soll auf der inhaltlichen, räumlichen und insbesondere auf der persönlichen Ebene der Betreuungsbeziehungen und zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen den Bewohnerinnen eine Struktur und Atmosphäre bieten, die Geborgenheit, Einfühlung, Schutz und Entschleunigung ebenso beinhaltet wie gesunde Herausforderungen und angemessene Konfrontation.
Wir nehmen Mädchen ab einem Alter von 13 Jahren aus dem gesamten Bundesgebiet auf.
Bei der Wohneinrichtung handelt es sich um ein Leistungsangebot nach den §§ 27, 34, 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe zur Abwendung einer drohenden seelischen oder körperlichen Behinderung) und für junge Erwachsene nach den §§27 i.V. mit §41 SGB VIII.
Unsere Aufnahmekriterien sind:
- Freiwilligkeit
- Mindestmaß an Selbstständigkeit
- BMI ≥ 16 kg/m²
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Team und zur Integration in die Gruppe
- Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Erkrankung
- Zusage des zuständigen Leistungserbringers für die Übernahme der Kosten nach SGB VIII §27, 35a und 41